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im Lichthof der Leibniz Universität Hannover
3G-Regelung
Hier erfährst du, was dich am 4. November im Lichthof erwartet!
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Hinweis zur 3G-Regelung
Wann gelte ich als vollständig geimpft?
Nach § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) und § 2 Nummer 10 der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) liegt ein Nachweis eines vollständigen Impfschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vor, wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren der beim Paul-Ehrlich-Institut aufgeführten Impfstoffe erfolgt ist, und
a) entweder aus der hier veröffentlichten Anzahl von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist, besteht und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind oder
b) bei einer genesenen Person aus einer verabreichten Impfstoffdosis besteht.
Der Nachweis des vollständigen Impfschutzes muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form vorliegen.
Wann gelte ich als genesen?
Als genesen gilt, wer eine Infektion mit den Coronavirus SARS-CoV-2 hatte und dies mit einem positiven PCR-Test nachweisen kann. Ein Genesenenzertifikat gilt ab dem 28. Tag nach dem positiven PCR-Test und für eine Dauer von 180 Tagen nach dem Test.
Wann gelte ich als getestet?
Als Testnachweis gilt ausschließlich eine Testung bei Hausarzt/Hausärztin oder einem Testzentrum bzw. eine offizielle Bescheinigung (ggf. auch des Gesundheitsamts, konzessionierter Apotheken etc.). Der Test darf nicht älter sein als 24 Stunden (Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test).